Bedarfsausweis
Für die Erstellung eines Bedarfsausweises werden alle Energieströme eines Gebäudes bilanziert.
Es gibt wesentliche Verfahrensunterschiede zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden (siehe hierzu den Artikel zur DIN 18599).
Bei der Aufstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises werden je nach Gebäudetyp Energieverluste durch Transmission,
Ventilation, Beleuchtung, Heizung und Warmwasserbereitung und Energiegewinne durch Interne Gewinne und Sonneneinstrahlung berücksichtigt.
Die meiste Arbeiten entsteht durch die Vermessung der gesamten thermischen Gebäudehülle ,
die Aufteilung in Teilflächen mit unterschiedlichen Wärmedurchgangseigenschaften und die Ermittlung dieser Wärmedämmeigenschaften.
Jedes Gebäude hat seine eigenen "Grenzwerte" die durch die Geometrie und die Anlagentechnik vorgegeben werden und denen es genügen muss.
Die Berechnungen erfolgen im "Monatsbilanzverfahren" und bilden den Energiebedarf eines Gebäudes im Sommer und im Winter ab.
Die Berechnungen erfolgen auf "normativer Basis", das heißt, alle Gebäude sollen mit den gleichen Randbedingungen vergleichbar gemacht werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass es erhebliche Unterschiede zwischen dem errechneten Bedarf und dem gemessenen Verbrauch geben kann.
Es gibt Abweichungen von 30 bis 40 % nach oben oder nach unten, je nach tatsächlicher Nutzung oder den Nutzungsgewohnheiten.
Das Verfahren ist dennoch sinnvoll, weil es "Wärmesenken" und "Wärmequellen" richtig darstellt.
Die Verhältnisse untereinander geben Auskunft über die starken und schwachen Seiten eines Gebäudes,
sodass die Bedarfsermittlung die Basis ist für eine Energieberatung.
Das ist der Mehrwert, mit dem ein Kunde rechnen kann, wenn er einen bedarfsorientierten Energieausweis bestellt.
Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist aufwändig und deshalb nicht preiswert, aber die kleine Energieberatung sollte drin sein.
Ausweisregistrierung
Seit Mai 2014 werden Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen registriert beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT).
Damit verbunden sind stichprobenhafte Kontrollen. In einem dreistufige Verfahren für Energieausweise und einem einstufigen Verfahren für Inspektionsberichte von Klimaanlagen werden
die Plausibilität der Ergebnisse überprüft. Bei einer geringen Anzahl werden vollständige gutachterliche Nachberechnungen vorgenommen.
Dieses Verfahren wurde eingeführt, weil man in den Jahren zuvor festgestellt hatte, dass ein großer Teil der überprüften Energieausweise schwerwiegende Mängel enthielt.
Zur Vermeidung von Fälschungen werden die Energieausweise über eine spezielle Druckapplikation erzeugt
und die zugrundeliegende Berechnung für eine weitere Bearbeitung gesperrt.
Die Bedeutung des Energieausweises
Energieausweise sind Dokumente mit großer rechtlicher Tragweite.
Käufer oder Mieter können bei fehlenden oder bei falschen Angaben von einem Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern.
Wegen der bereits genannten methodischen Schwächen der beiden Ausweisarten gibt es Stimmen, die den Energieausweis für sinnlos halten.
Ich halte den Energieausweis dennoch für ein gutes politisches Steuerinstrument.
Jeder Eigentümer und jeder Nutzer wird mit den energetischen Qualitäten seines Gebäudes konfrontiert -
auch wenn die Fehlermarge zugegebenermaßen sehr groß ist.
Statt allgemeiner Beteuerungen über die Energieverschleuderung der Anderen wird dem Einzelnen die Verantwortung deutlich,
die er für sein Eigentum trägt. Jeder hat es in der Hand seinen Teil dazu beizutragen,
dass diese Welt auch für unsere Kinder lebenswert ist.